Sind Kostenvoranschläge aus Online-Foren verbindlich?

RechtDas Internet ist heutzutage ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens. Ob die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle, nach einer neuen Wohnung, die Tätigung von Bankgeschäften, der Einkauf von Konsumgütern und Dienstleistungen oder der gesamte E-Mail-Verkehr – all dies wird heute über das Internet abgewickelt. Hinzu kommen soziale Netzwerke sowie Chatrooms und Onlineforen. Chatrooms und Onlineforen finden sich zu praktisch allen Themen des Alltags wie Arbeit und Beruf, Hobby und Freizeit, Sport und Gesundheit, Recht und Gesetz und vieles mehr. Im Onlineforum kann jeder einzelne Nutzer Fragen stellen, eigene Beiträge veröffentlichen und an Diskussionen teilnehmen oder auch Kritik üben. Online-Foren sind oftmals eine nützliche Informationsquelle und deren Nutzung ist meist kostenlos, lediglich eine Registrierung ist erforderlich.

Onlineforen zur Recherche nutzen

Webportale mit eigener Community finden sich auch zum Thema Umzug und lassen sich per Suchmaschine schnell ausfindig machen. Beispielsweise kann man an andere Teilnehmer Fragen in Bezug auf die richtige Vorbereitung stellen, zur Erstellung eines Kostenvoranschlags, zur Auswahl der richtigen Spedition Preise können erfragt werden, zu den Tätigkeiten nach dem Umzug können Erkundigungen im Forum eingeholt werden und zu vielem anderen mehr. Oder man veröffentlicht einen eigenen Erfahrungsbericht, gibt anderen wertvolle Ratschläge und nimmt somit an Diskussionsrunden teil. Und manch einer hat in einem Onlineforum auch Anschluss zu Gleichgesinnten gefunden.

Die Aussagen in einem Onlineforum sind jedoch meist subjektiv und unverbindlich, Gleiches gilt somit auch für Kostenvoranschläge. Ein Kostenvoranschlag ist sowieso unverbindlich und kostenlos, er dient schließlich zum Vergleich mit anderen infrage kommenden Anbietern. Außerdem stellt ein Kostenvoranschlag, wie der Name schon sagt, lediglich eine überschlägige Aufstellung der einzelnen Leistungen und ihren Kosten dar und ist somit auch Bestandteil eines unverbindlichen Angebotes. Die tatsächlichen Kosten können im Nachhinein wesentlich von denen des Kostenvoranschlags abweichen.